Für die Firma:
Holger Hagemann Immobilien GmbH & Co. KG
Persönlich haftende Gesellschafterin Holger Hagemann GmbH
Geschäftsführerin: Susanne Böhm
Rugenbarg 63, 22848 Norderstedt
1. Abschluss des Maklervertrages
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande. Ergibt sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter eine Laufzeit von drei Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere drei Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
2. Provisionsverlangen
Mit Abschluss des von uns nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertrages („Hauptvertrag“) ist die gemäß Maklervertrag vereinbarte Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé und wird berechnet auf den Kaufpreis des Hauptvertrages bzw. die vereinbarte Miete. Bei Wohnraumvermietungen entfällt für den Mieter eine Provisionszahlung.
Unser einmal entstandener Provisionsanspruch wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag von den Kaufvertragsparteien wieder aufgehoben, angefochten oder rückgängig gemacht wird, es sei denn, wir haben die nachträgliche Aufhebung, Anfechtung oder Rückgängigmachung durch eine Sorgfaltspflichtverletzung verschuldet. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt unseren Provisionsanspruch nicht.
3. Vertraulichkeit des Exposés und übermittelter Daten – Folgen bei Nichtbeachtung
Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten und Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von Holger Hagemann erhalten, sind vertraulich und rechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe zu einem Hauptvertrag mit dem Dritten, schulden Sie Holger Hagemann eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn Holger Hagemann diesen Dritten nachgewiesen oder vermittelt hätte.
4. Haftungsbeschränkung
Wir haften insbesondere auf Schadensersatz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Wir werden hiervon keinen Gebrauch machen, wenn eine Interessenkollision besteht.
5. Geldwäscheprüfung
Nach dem Gesetz ist Holger Hagemann dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen.
6. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Das Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf oder Vermietung bleibt vorbehalten. Ein Zwischenverkauf bleibt dem Verkäufer bis zum Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung, sowie der Abstimmung eines verbindlichen Notartermins zur Beurkundung des Kaufvertrages vorbehalten. Es gelten unsere auf der Offerte abgedruckten Geschäftsbedingungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr bzw. Irrtümer sind vorbehalten.